AGB
I.Leistungsbeschreibungen
Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Trainingsplans, sowie die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
Das Transponderarmband wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.
Die Mitgliedschaft umfasst die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte.
II. Fälligkeiten / Verzug
Das einmalig zu zahlende Startpaket wird bei Abschluss der Vereinbarung fällig.
Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils zum 1. Eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
Gerät das Mitglied schuldhaft 2 Monatsbeiträge in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
Der Kraftclub ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse,Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
III. Ruhezeitmöglichkeit
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmender Zeitraum ausgesetzt werden. Maximal jedoch um die Erstlaufzeit. Im Falle einer wirksam vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Für die Einpflegung der Ruhezeit durch die Studioverwaltung behalten wir uns vor eine Gebühr in Höhe von 3,99 € zu erheben.
Es ist möglich eine Postpauschale von 3,99 € zu erheben, wenn kommunikation anders nicht zu realisieren ist.
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertagsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt.
IV. Training in der unbetreuten Zeit
Das Studio sorgt für die einwandfreie Funktion der Geräte, weist jedoch darauf hin, dass Fehlfunktionen während des Trainings auftreten können, die zuvor für das Studiopersonal nicht erkennbar waren. Tritt eine Fehlfunktion auf, ist das Training an diesem Gerät sofort zu beenden, und das Studio ist umgehend zu informieren.
Weiterhin behält sich das Studio vor, die unbetreuten Zeiten für technische Wartungen und für die Reinigung des Trainingsbereichs inklusive der Trainingsgeräte zu nutzen.
Die unbetreute Trainingszeit ist kein Bestandteil des Mitgliedsvertrags, sondern ein kostenloses Zusatzangebot, das jedem Mitglied zur Verfügung gestellt wird.
V. Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.
Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und deren Inhalt auszuräumen, falls diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten des Mitglieds verwendet werden. In diesem Fall wird der Inhalt des Spinds gesichert und kann vom Mitglied während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
VI.Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein entsprechender Nachweis im Sinne der deutschen Rechtsprechung ist erforderlich.
Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
VI.Videoüberwachung
Das Studio hat in bestimmten Bereichen des Studios Videokameras angebracht. Dabei wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten, und die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder werden gewahrt.
Die Videoüberwachung dient insbesondere:
der Sicherheit der Mitglieder während der unbetreuten Öffnungszeiten,
der Überwachung der Einhaltung der Zugangsbedingungen,
der Einhaltung der Hausordnung,
sowie der Überprüfung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen
Alle angebrachten Kameras sind deutlich erkennbar oder kenntlich gemacht.
Die Aufnahmen werden - außer im Fall festgestellter Verstöße oder Straftaten - längstens für einen Monat gespeichert und danach gelöscht.
VII. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
Für Beschwerden besteht eine telefonische Hotline 04144 / 6062857. Im Übrigen nimmt der Kraftclub nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.